Reglement des Contests

„The Art of Celebration – Marlene® feiert ihr 25-jähriges Bestehen“

Contest mit Prämienvergabe, das unter die Ausschlüsse von der Regelung für Wettbewerbe mit Prämienvergabe gemäß Art. 6, Absatz 1, Buchstabe a) des ital. Dekrets des Präsidenten der Republik 430/2001 fällt (Bezug: Vermerk des ital. Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung Nr. 205930 vom 20.11.2014).

ORGANISIERT VON DER GESELLSCHAFT

Verband der Südtiroler Obstgenossenschaften Gen. landw. Ges., mit Sitz in Jakobistraße 1/A – 39018 Terlan, Steuer-Nr. 00122310212, MwSt. Nr. IT00122310212, eingetragen im Handelsregister Bozen unter der Nummer 00122310212, in der Person des gesetzlichen Vertreters Georg Kössler.

GEOGRAPHISCHER BEREICH

Staatsgebiet

DAUER

Vom 15.09.2020, 8.00 Uhr, bis zum 15.11.2020, 23.59 Uhr

ZIELPERSONEN

Der Contest richtet sich an natürliche Personen.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Angestellten der organisierenden Gesellschaft und alle Personen, die in der Planung des vorliegenden Contests einbezogen sind, sowie deren Familienangehörige.

Der Organisator behält sich zudem das Recht vor, die Teilnahme jeder Person, für die gerechtfertigte Gründe des Ausschlusses vorliegen, abzulehnen, z.B.:

- Manipulation bei den Modalitäten für die Teilnahme am Contest;

- Verstöße gegen die im vorliegenden Reglement aufgeführten Fristen und Bedingungen;

- unlautere Verhaltensweisen;

- Angabe falscher oder irreführender Informationen in Bezug auf die Teilnahme am Contest.

BEKANNTMACHUNG

Der Contest wird im Internet veröffentlicht. Andere Formen der Kommunikation sind möglich, solange sie mit dem vorliegenden Reglement konform sind.

Um eine korrekte Information zu gewährleisten können die Teilnehmer unter folgender Adresse in das Reglement Einsicht nehmen: marlene.it 

ZWECK DES CONTESTS

Auswahl eines Beitrags zur Kreation eines Special Looks für die Werbematerialien und Verpackungen der Marlene®-Produkte zum Anlass der Feierlichkeiten des 25-jährigen Bestehens der Marke Marlene®.

Weitere ausgewählte Beiträge werden in einer kleinen Kunstausstellung ausgestellt.

MODALITÄTEN FÜR DIE TEILNAHME

Um am vorliegenden Contest teilnehmen zu können, müssen die interessierten Personen ein künstlerisches Werk kreieren, in welchem das 25-jährige Bestehen von Marlene® thematisiert wird, sowie anschließend die eigens zu erstellende Datei im dafür vorgesehenen Bereich auf der Website marlene.it hochladen .

Folgende Formate sind zugelassen: JPEG, PNG, TIFF und SVG.


Das Kunstwerk soll das Hauptthema der Marke "Marlene® - Tochter der Alpen" entwickeln, indem einer oder mehrere der folgenden Aspekte untersucht werden:

- die Herkunft (Vater, Mutter, Klima) von Marlene®

- der kreative Prozess, von der Knospe zum Apfel

- die Jahreszeiten, d.h. Marlene® als Ergebnis des vollkommen harmonischen Wechsels der Jahreszeiten

- das Sortensortiment

- das Jubiläum


Der Teilnehmer ist daher eingeladen, die Story von Marlene® hervorzuheben, aber auch alles zu zeigen, was Marlene® ausmacht und durch das Kunstwerk all jenes ans Licht zu bringen, was sonst nur für den Geschmack wahrnehmbar bliebe. Das ideale Kunstwerk wird jenes sein, welches das Unsichtbare sichtbar macht, den Details Raum gibt und sich auf das Wesentliche konzentriert.


Im Anschluss an das Hochladen muss die teilnehmende Person das auf der entsprechenden Landing Page verfügbare Formular durch Eintragung der verpflichtend vorgesehenen Daten ausfüllen und unterschreiben: Vorname, Nachname, Telefonnummer, E-Mail. Die Bereitstellung der Daten ist erforderlich für die Kontaktaufnahme mit der eventuell ausgewählten teilnehmenden Person.


Darüber hinaus wird die teilnehmende Person dazu aufgefordert, die Datenschutzerklärung im Sinne des Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 durchzulesen.


Im Fall der Teilnahme einer minderjährigen Person wird die entsprechende Einverständniserklärung vonseiten ihres Vormunds/gesetzlichen Vertreters verlangt.


Alle Beiträge werden online auf der Webseite marlene.it zusammen mit dem Namen und dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Autors in einer eigenen Bildergalerie veröffentlicht.

BESTIMMUNGEN

Der Organisator lässt keine Beiträge zum Contest zu, die:

- Vulgär oder beleidigend sind, einen rassistischen oder pornografischen Inhalt, einen beleidigenden oder verleumderischen Inhalt, einen gewalttätigen Inhalt usw. aufweisen.

- Marken von Dritten enthalten.

- Sexistische oder diskriminierende Inhalte aufweisen.


Der Organisator wird auch keine Beiträge zulassen, die nicht den oben erwähnten ausdrücklichen Richtlinien entsprechen und zum Beispiel:

- lediglich aus einem Foto einer Landschaft, ohne Bezug zu Marlenes® Geschichte bestehen

- ausschließlich aus einem Porträtfoto, einem Familienfoto oder dem Bild einer realen Person bestehen, ohne Bezug zu Marlenes® Geschichte bestehen

- ausschließlich aus Tierfotos bestehen, ohne Bezug zu Marlenes® Geschichte

- ausschließlich aus einem Foto mit religiösem Thema bestehen.


Alle Beiträge, die nach 23.59 Uhr des 15.11.2020 eingereicht werden, können in der Auswahl nicht mehr berücksichtigt werden.


Die teilnehmende Person darf ausschließlich Beiträge hochladen, die sie selbst kreiert hat, und durch das Hochladen:

- erklärt sie, dem Organisator gegenüber jeglichen Ansprüchen, die von Dritten erhoben werden, schadlos zu halten;

- übernimmt sie eventuelle Kosten im Fall von Streitigkeiten mit Dritten, die Rechte in Bezug auf das hochgeladene Material geltend machen;

- erklärt sie, alle Rechte in Bezug auf den hochgeladenen Beitrag zu besitzen;

- erklärt sie, ein Elternteil oder der gesetzliche Vormund zu sein, sollten im eingereichten Beitrag erkennbare Minderjährige vorhanden sein. Im Fall der Teilnahme einer minderjährigen Person wird die entsprechende Erklärung vonseiten ihres Vormunds/gesetzlichen Vertreters verlangt.

AUSWAHL

Alle eingereichten und als geeignet erachteten Beiträge werden vom Organisator oder ihren Beauftragten auf der Grundlage folgender Kriterien bewertet:

  • ästhetische Qualität des künstlerischen Werks;
  • feierliche Natur des Inhalts;
  • emotionale Ausdruckskraft des künstlerischen Werks.

Am Ende des Zeitraums, der für die Teilnahme am Contest vorgesehen ist, werden unter allen eingereichten und nach den oben genannten Kriterien bewerteten Beiträgen maximal 25 Autoren/innen und 5 weitere Autoren/innen in Nachrückpositionen ausgewählt, sollten ausgewählte teilnehmende Personen nicht die nachfolgend aufgeführten Anforderungen erfüllen.


Das Urteil bezüglich der Auswahl ist bindend und unanfechtbar.


Jede/r der 25 ausgewählten Autoren/innen wird über die im Registrierungsformular angegebenen Anschriften kontaktiert; unmittelbar danach erhält jede/r die Schadloserklärung zur Annahme und zur Abtretung der Rechte für die kommerzielle Nutzung des eingereichten Beitrags, welche entsprechend ausgefüllt und unterzeichnet innerhalb von 7 Tagen zusammen mit einer Kopie eines gültigen Ausweisdokuments zurückzusenden ist.


Das Erste der 25 ausgewählten künstlerischen Werke wird verwendet, um die Werbematerialien und Verpackungen von Marlene® zum Anlass der Feierlichkeiten des 25-jährigen Bestehens der Marke Marlene® zu zieren.


Das Erste und die nachfolgenden 24 ausgewählten künstlerischen Werke werden Gegenstand einer kleinen Kunstausstellung sein.


Alle 25 Autoren/innen der ausgewählten Werke, die gemäß den oben beschriebenen Modalitäten die Schadloserklärung zur Annahme und zur Abtretung der Rechte unterzeichnet und zurückgesendet haben, erhalten als Anerkennung des künstlerischen Werts des eingereichten Beitrags einen Gutschein in Höhe von 1.000 Euro, der bei den zum „Roten Hahn“ gehörenden Betrieben eingelöst werden kann.

Die Details zu den Modalitäten der Nutzung des Gutscheins werden in der Phase der Annahme/Abtretung der Rechte mitgeteilt.


Sollte eine teilnehmende Person die obigen Anforderungen nicht innerhalb der angegebenen Frist erfüllen oder nicht exakte oder unvollständige Unterlagen einsenden, erhält sie die vorgesehene Anerkennung nicht und wird durch die erste nachrückende teilnehmende Person ersetzt.

PRÄZISIERUNGEN

Die organisierende Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Modalitäten der Teilnahme am Contest jederzeit - auch teilweise - zu ändern, wobei dies stets mit angemessener Vorankündigung mitgeteilt wird, keine verschlechternden Änderungen vorgenommen werden und die von den teilnehmenden Personen bereits erworbenen Rechte auf jeden Fall gewahrt bleiben.


Die organisierende Gesellschaft übernimmt keine Haftung für im Rahmen der Online-Übertragung verloren gegangene oder beschädigt erhaltene Anmeldungen und/oder Mitteilungen; Gleiches gilt für Anmeldungen und/oder Mitteilungen, die nach dem festgelegten Zeitraum oder mit nicht korrekten Daten eingehen.


Die organisierende Gesellschaft übernimmt keine Haftung für wie auch immer geartete Probleme des Zugangs, Hinderungen, Fehlfunktionen oder Schwierigkeiten in Bezug auf technische Instrumente, Computer, Telefonleitungen, Kabel, Elektronik, Software und Hardware, der Übertragung, der Verbindung und des Internet-Anschlusses, welche eine/n Konkurrenten/in daran hindern könnten, am Contest teilzunehmen.


Die Autoren/innen der ausgewählten Werke sind in keiner Weise dazu berechtigt, die erhaltene Anerkennung zu beanstanden, den entsprechenden Wert in Geld oder einen Austausch/Ersatz einzufordern. Sollte die organisierende Gesellschaft jedoch nicht in der Lage sein, die versprochene Anerkennung zu übergeben, behält sie sich das Recht vor, die angekündigte Anerkennung durch Produkte zu ersetzen, deren Wert der Anerkennung entspricht oder darüber liegt.


Die Anmeldung zum Contest impliziert die Annahme des vorliegenden Transparenz-Reglements in allen seinen Teilen und ohne jeglichen Vorbehalt seitens der Teilnehmer/innen.

GRÜNDE FÜR DEN AUSSCHLUSS VOM ITAL. DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK 430/2001 auf Grundlage des Art. 6, Absatz 1, Buchstabe A:

  • Die Teilnahme am Contest ist absolut kostenlos.
  • Es wird kein Erwerb von Produkten / Dienstleistungen des Organisators verlangt.
  • Die Teilnahme sieht vor, dass der/die Konkurrent/in ein künstlerisches Werk erstellt, dieses dem Organisator gemäß den oben beschriebenen Modalitäten überlässt und dabei auf jedes damit verbundene Recht und/oder Recht in Bezug auf das erstellte geistige Werk verzichtet.
  • Das künstlerische Werk des/der Konkurrenten/in wird dem Organisator überlassen, die es für Werbezwecke auf analogen und digitalen Werbeträgern der Organisationselbst verwenden wird.
  • Die Werke werden im Anschluss an eine Beurteilung der künstlerischen Leistung durch den Organisator ausgewählt.

Mailand, 29. Juli 2020